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Turbo-Schuldbefreiung

Wollen Sie mehr erfahren über die rechtlich absolut einwandfreie, aber blitzschnelle Befreiung von Ihren Schulden?

Dann klicken Sie hier!

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  • 2013
  • 2012

Sie sind auf dieser Website gelandet, weil Sie sich für das Thema Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung und Privatinsolvenz interessieren.

Dieser Blog stellt in loser Folge laufend die unterschiedlichsten Informationen zu dem Thema “Verschuldung”, “Restschuldbefreiung”, “Privatinsolvenz”, “Verbraucherinsolvenz” und “Insolvenz” zusammen.

Bei den Links auf Seiten, die etwas mit diesen Themen zu tun haben, wird es sich im Regelfall um Links auf Seiten anderer Betreiber handeln, für deren Inhalte wir nicht verantwortlich zeichnen. Auch kann es passieren, dass einzelne Links nicht mehr aufrufbar sind.

Sollten Sie selbst in der nachfolgend kurz beschriebenen Situation sein, so kann ich Ihnen nur wärmstens den Besuch der Seite www.privatinsolvenzuk.de empfehlen.

Dort wird Ihnen eine völlig legale Möglichkeit aufgezeigt, wie Sie in kürzester Zeit wieder ein schulden- und damit sorgenfreies Leben führen können. Das ist zwar nicht für jeden machbar, aber wer das dort beschriebene Verfahren durchführen kann, wird keine bessere Möglichkeit finden, seine Schulden schnell und umfassend los zu werden.

Der Besuch dieser Seite kostet Sie nichts außer ein wenig Zeit, hat aber das Potenzial, Ihr Leben grundlegend zu ändern.

Also: Lassen Sie es auf einen Versuch ankommen und schauen Sie sich www.privatinsolvenzuk.de einmal an.

 

 

Und hier ein paar Auszüge der Startseite von www.privatinsolvenzuk.de, um Ihnen einen kurzen Eindruck davon zu geben, was Sie dort erwartet >>>

 

Ihre Schulden erdrücken Sie?


Ihnen droht eine Haftungsinanspruchnahme z.B. als Geschäftsführer einer insolventen GmbH?



Sie befürchten eine große Steuernachzahlung?
Sie wollen sich über das Thema “blitzschnelle Restschuldbefreiung durch eine Privatinsolvenz in England” informieren?

Gleichgültig, ob Sie

  • sich mit Ihrer Praxis, Ihrem Betrieb oder im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit verschuldet haben
  • durch Krankheit vor dem wirtschaftlichen Aus stehen
  • durch eine Scheidung in die Insolvenz getrieben werden
  • vom Finanzamt an die Wand gestellt werden
  • für Schulden Ihrer GmbH in Anspruch genommen werden

oder aus einem anderen Grunde finanziell nicht mehr weiter wissen:

 

Wir zeigen Ihnen den Weg, der es Ihnen ermöglicht, in kürzester Zeit praktisch alle Ihre Schulden los zu werden.

Dabei helfen wir Ihnen nicht nur mit dem theoretischen Rüstzeug, das Sie dafür benötigen, sondern wir begleiten Sie Schritt für Schritt bis zu Ihrem Ziel.

 

Vorausetzungen für eine Privatinsolvenz in England

Damit dieses Ziel auch sicher erreicht wird, müssen Sie ein paar Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie sind Bürger der EU
  • Sie können im Verlauf der nächsten 1,5 Jahre noch ca. 15.000 bis 25.000 Euro aufbringen
  • Sie sprechen englisch; nicht wie ein Engländer, aber doch so, dass ein Engländer Sie versteht und Sie einen Engländer; zur Not brauchen Sie die Bereitschaft, Ihr eingerostetes Englisch in den nächsten 6 Monaten wieder aufzufrischen
  • Sie sind bereit, für eine gewisse Zeit nach England umzuziehen; was das genau bedeutet, erläutern wir Ihnen in unserem ersten Informationsgespräch
  • Ihre Schulden sollten wenigstens 50.000 Euro betragen>

Dies und das strikte Befolgen unserer Ratschläge: Viel mehr bedarf es nicht, um die Schulden Ihrer Vergangenheit ein- für allemal los zu werden und neu starten zu k?nnen.

Denn das Zauberwort heißt: Privatinsolvenz UK, also Erlangung der Restschuldbefreiung in England.

 

Restschuldbefreiung in Deutschland

Im Gegensatz zu den maximal 1,5 Jahren in England ist die deutsche Verbraucherinsolvenz mit ca. 8 bis 10 Jahren (incl. Vor- und Nachbereitung) asketischer Lebensweise verbunden.

 

Restschuldbefreiung in UK

Ganz anders dagegen in England bei einer Privatinsolvenz UK: Hier ist gesetzlich festgeschrieben, dass Sie nach spätestens 12 Monaten nach Stellung Ihres Insolvenzantrages Ihre Schulden los sind. Und zwar sozusagen “vollautomatisch” durch Zeitablauf, also ohne dass ein Richter nochmal entscheiden würde. Und da die Schulden tatsächlich gelöscht werden, sind diese nicht nur “geparkt”, sondern eben wirklich weg, verschwunden, nicht mehr existent.

Dabei betrachtet man Sie in England während des Verfahrens nicht als jemanden, der an allem schuld ist (“Schuldner”?) und der bestraft werden muss, sondern als jemanden, der im Leben einmal Pech gehabt hat und dem man so schnell wie möglich eine zweite Chance geben möchte. Insofern bleibt Ihnen auch das oft entwürdigende Vorgehen deutscher Insolvenzverwalter und Gerichte erspart.

Und selbstverständlich ist Ihre Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz UK in allen EU-Staaten, also auch in Deutschland anzuerkennen.

 

 



Eingehende Suchbegriffe:

Wollen Sie die Seite wirklich verlassen?

 

Wenn Sie Ihre Schulden so schnell wie möglich los werden wollen, dann empfehle ich Ihnen den Besuch der Seite  "Privatinsolvenz in England".

 

Dort bekommen Sie eine rechtssichere Methode vorgestellt, wie Sie Ihre Schulden in maximal 1,5 Jahren los werden.

 

Einen Superüberblick über dieses Thema gibt Ihnen auch das auf dieser Seite angebotene Ebook.

 

>>> Klicken Sie hier!